Die Kosten für die heilpädagogische Maßnahme (Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII) trägt der Neck- Odenwald- Kreis und muss beim Landratsamt Mosbach beantragt werden. Die Kosten für Kinder und Jugendliche im Schulalter trägt das zuständige Jugendamt.
Privatzahlung ist ebenfalls in Absprache möglich.